Hauptuntersuchung

Als Fahrzeughalter sind Sie laut § 29 StVZO verpflichtet, Ihr Fahrzeug zur Gewährleistung eines verkehrssicheren Zustandes in regelmäßigen Abständen der Hauptuntersuchung (HU) zu unterziehen. Hierbei erfolgt eine Überprüfung Ihres Fahrzeuges zur Feststellung etwaiger Mängel durch einen unserer Prüfingenieure. Nach Abschluss der Hauptuntersuchung bekommen Sie einen detaillierten Prüfbericht ausgehändigt. Werden keine bzw. einige geringe Mängel festgestellt, wird auf dem hinteren Kennzeichen Ihres Fahrzeuges eine neue Prüfplakette angebracht.
Der bevorstehende Termin zur Hauptuntersuchung bereitet vielen Fahrzeughaltern Kopfschmerzen. Machen Sie sich keine Sorgen, bei uns sind Sie in kompetenten Händen.

Für die Wiederzulassung eines Fahrzeuges, welches länger als 18 Monate abgemeldet war, brauchen Sie kein Vollgutachten mehr. Eine Hauptuntersuchung, die wir für Sie durchführen, genügt.
Für die Zulassung eines Fahrzeuges, welches aus dem EU-Ausland nach Deutschland importiert wird, brauchen Sie in den meisten Fällen nur eine Datenbestätigung und eine Hauptuntersuchung, die wir gerne für Sie durchführen.

Abgasuntersuchung

Seit 01.01.2010 wurde die Abgasuntersuchung durch die neue Abgasrichtlinie ein Bestandteil der Hauptuntersuchung. Um zu gewährleisten, dass der Schadstoffausstoß Ihres Kraftfahrzeuges weiterhin den gesetzlichen Vorgaben entspricht, wird an Ihrem Kraftfahrzeug im Rahmen der Hauptuntersuchung die Untersuchung des Motormanagment- und Abgasreinigungssystem (UMA) durchgeführt.

Änderungsabnahme

Weg vom Standardmodell - hin zum individuellen Schmuckstück, das ist der Wunsch vieler Fahrzeughalter. Realisieren Sie Ihren Wunsch - Wir helfen Ihnen dabei! Planen Sie etwa An- und Umbauten an Ihrem Fahrzeug, wie z. B. eine Tieferlegung, Alufelgen mit Breitreifen usw. dann können Sie davon ausgehen, dass in den meisten Fällen eine Änderungsabnahme erforderlich wird, die wir für Sie durchführen können. (Rechtsgrundlage § 19 (3) StVZO).

Oldtimergutachten / H-Zulassung

Sie wollen ein originalgetreu erhaltenes Fahrzeug für die Einstufung als Oldtimer begutachten lassen, dann ergeben sich aus dem Anforderungskatalog dazu vier konkrete Fragen:
Ist für das Fahrzeug eine Erstzulassung vor mehr als 30 Jahren nachweisbar?
Wenn ja, weiter mit Frage 3. Wenn nein, weiter mit Frage 2.
Ist das Fahrzeug nachweislich vor mehr als 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen?
Ist das Fahrzeug in einem originalgetreuen Gesamtzustand?
Ist das Fahrzeug in einem guten Pflege-/Erhaltungszustand und mängelfrei im Sinne der StVZO, unter Berücksichtigung des damaligen Standes der Technik?
Können diese Fragen mit "ja" beantwortet werden, kann das Fahrzeug als Oldtimer eingestuft werden.
Ist das Fahrzeug nicht in einem originalgetreuen Gesamtzustand, sondern modifiziert, so ergeben sich aus dem Anforderungskatalog weitere Fragen. In diesem Fall kontaktieren Sie uns bitte für ein individuelles Beratungsgespräch.